1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden € 140,- in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunde verrechnet.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 8 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
4.1 Wertsicherungsklausel
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index.
Die genannten Preislisten-Preise gelten von 1.1. bis zum 31.12 jeden Jahres. Mit Inkrafttreten der neuen Preisliste gilt der aktualisierte Preis.
Als Bezugsgröße für Verträge dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Unterjährige Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß mit 2 Monatiger Vorankündigung in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Werklohns bereits bei Vertragsabschluss.
Ein Skontoabzug bzw. Zahlungsziel wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.
Wird nach Prüfung und nach Vertragsabschluss durch den Kreditschutzverband oder ähnliche Organisation eine Zahlungsproblematik bzw. nennenswertes Zahlungsrisiko festgestellt, gilt Bezahlung bei Vertragsabschluss.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Der Kaufpreis/Werklohn ist spesenfrei zu bezahlen.
5.1 Besondere Vereinbarung bei Erstaufträgen
Bei aus welchen Gründen auch immer erforderlichen Zahlungserinnerungen erwarten wir Stellungnahme oder Zahlung innerhalb von 7 Tagen.
Erfolgt keine Reaktion auf dieses Schreiben, gehen wir grundsätzlich von Zahlungsunwilligkeit aus und übergeben formlos gem. der Europäischen Zahlungsrichtlinie unserem Inkassobüro.
Bis zu einer Stellungnahme und Klärung erfolgt mit der Zahlungserinnerung die Umstellung auf Vorkasse.
Lässt eine Stellungnahme auf Zahlungsunwilligkeit schliessen behalten wir uns vor, den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft zur Klärung „Ob Betrug vorliegt“ weiterzuleiten.
6. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
7. Transport – Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
Jedenfalls ist unser Vertragspartner verpflichtet, die Warenannahme (Entgegennahme) sicherzustellen und eine Wareneingangsprüfung bezüglich eventueller offener Transpotschäden vor Unterschrift sicher zu stellen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens: HEBERHARD e.U. Eigenheimstraße 5, A 4063 Hörsching
10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
10.1. Annahmeverzug
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 2% des vereinbarten Warenwertes pro angefangenem Monat in Rechnung stellen.
11. Stornogebühren
Grundsätzlich bedarf jede Rückgabe unserer vorhergehenden Zustimmung.
Einwandfreie, aktuelle, originalverpackte, ungeöffnete Paket-Ware kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten, mit 20% Manipulationsgebühr frei retourniert werden. Der zuletzt retournierende Kunde haftet für ordnungsgemäßen Transportschutz. Verdeckte Transportschäden aufgrund unsachgemäßer Verpackung gehen zu Lasten des letzten Versenders.
Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen oder kundenspezifischen Beschaffungswaren ist ab Fertigungsbeginn bzw. Versand kein Rücktritt mehr möglich.
Bei Designware (= Kleinserien-Ware ab 500,- Brutto-Ex-Warenwert) ist kein Rücktritt ab Paketöffnung möglich.
Bei Palettenware oder Projektstückzahlen Rückgabe grundsätzlich nur gegen Rücksprache.
12. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Geringfügige Produktänderungen die der Weiterentwicklung dienen sind grundsätzlich zu akzeptieren.
13. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Gewerbliche Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist bei der Anlieferung unverzüglich auf offene Transportschäden zu untersuchen.
Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Frächter oder Paketzusteller mitzuteilen. Ist am Frachtbrief kein Mangel mitteilbar, ist die Annahme zu verweigern.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 24 Monate. Für elektronische Bauteile max. 12 Monate.
13.1. Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
14. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
15. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
16. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
18. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift
19. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
20. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21. Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. (Normenänderungen usw.)
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge soweit nicht anders vereinbart, sind unentgeltlich. Werden im Zuge der Offertlegung spezifische Zeichnungen oder Aufbereitungen eingefordert so sind diese grundsätzlich entgeltlich. Ein für Aufbereitungen bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
22. Elektronische Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.
Wird der elektronischen Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen widersprochen, so ist die Fälligkeit mit der genannten in der elektronischen Rechnung fixiert. Spätere Einsprüche bzw. Nichtzustimmung verändern nicht mehr den Fälligkeitszeitpunkt.
Wird eine Papierrechnung zwingend gefordert, und ein Versand gemeinsam mit dem Paket abgelehnt bzw. nicht rechtzeitig mitgeteilt, so sind die dafür anfallenden Kosten vom Käufer zu tragen.
Aufträge welche nicht herkömmlich, Papier oder als Pdf verrechnet werden können oder dürfen, sondern nur über spezielle Rechnungslegungs-Programme: Kosten werden in voller Höhe nach Aufwand mit mind. € 45,- bzw. € 45,- pro weitere Stunde Aufwand in Rechnung gestellt.